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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Michaela Jahnke, Dipl. Kommunikationsdesignerin

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen von Michaela Jahnke, im folgenden Designerin genannt, insbesondere für das Entwerfen und Reinzeichnen von Designs und Layouts für Print- und Digitalmedien, sowie für das Entwerfen und Programmieren von Internetseiten.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Designerin und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Gegenstand des Auftrags ist nur die im Angebot/in der Rechnung beschriebene Tätigkeit/Leistung.
1.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihre Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Internetseiten, Scripts, Programme und Grafiken unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
2.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
2.4 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung
3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
3.2 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist die Designerin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Designerin dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.4 Können teilerbrachte Leistungen aus Gründen, die die Designerin nicht zu vertreten hat, nicht vollendet werden, so werden diese teilerbrachten Leistungen fakturiert.
3.5 Soweit die Designerin zusätzliche Leistungen ohne gesondertes Entgelt anbietet, behält sich die Designerin vor, diese einzustellen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen.
3.6 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

4. Fälligkeit der Vergütung
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Designerin hohe finanzielle Vorleis-tungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
5.2 Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Proofs, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen und Reinzeichungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4 Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Designerin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Designerin 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Pflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber stellt der Designerin alle für das Projekt benötigten Inhalte, Daten und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung.
8.2 Der Auftraggeber testet im übrigen gründlich jede Internetseite auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit.
8.3 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung am HTML-Code, CSS, an der Programmierung und an Scripten die Lauffähigkeit der Internetseite/des Systems beseitigen kann.
8.4 Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseite nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographisch und/oder erotische Inhalte (z. B.: Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

9. Haftung
9.1 Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.2 Die Designerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
9.3 Sofern die Designerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Designerin. Die Designerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.4 Mit der Freigabe von Entwürfen, Text, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, somit entfällt jede Haftung der Designerin.
9.5 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Designerin nicht.
9.6 Die Designerin haftet nicht im Fall wegen der in den Werbemaß- nahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Designerin haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9.8 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben oder eine Übersendung des gedruckten Werks, dass eine Überprüfung des Mangels machbar ist.
9.9 Für qualitativ minderwertige Ausdrucke seitens des Auftraggebers auf verschiedenen Tintenstrahl- und Laserdrucker haftet die Designerin nicht.

10. Darstellung
10.1 Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Die Designerin übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.

11. Verschwiegenheitspflicht
11.1 Die Designerin verpflichtet sich, über sämtliche eingesehenen Unterlagen und erhaltenen Informationen des Auftraggebers, die nicht im Rahmen der zu erbringenden Leistungen öffentlich zugänglich gemacht werden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über den Abschluss der in Auftrag gegebenen Leistungen hinaus.

12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt davon unberührt.
12.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

13. Schlußbestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Designerin.
13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 02/2008